Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in Kleinbetrieben
Seit der Neuregelung des Mutterschutzgesetzes am 01.01.2018 ist es für jeden Arbeitgeber verpflichtend eine Gefährdungsbeurteilung „Mutterschutz“ durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob in Ihrem Betrieb ausschließlich Männer tätig sind. Es muss geprüft werden, ob Gefährdungen vorliegen, unabhängig davon, ob jemals eine Frau, den geprüften Arbeitsplatz einnehmen wird.
Wenn Sie bei einer behördlichen Kontrolle keine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz vorlegen können, dann müssen Sie mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Herangehensweise an die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz, sich nicht von einer gewöhnlichen Gefährdungsbeurteilung unterscheidet. Man ermittelt Gefährdungen – beurteilt sie und leitet entsprechende Maßnahmen ab.
Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz erfordert, dass Sie sich mit den Umständen einer Schwangeren oder Stillenden in Ihrem Betrieb auseinandersetzen und deren Bedürfnisse berücksichtigen.