Entsorgungsbranche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzvorschriften in der Praxis umsetzen
Entsorgungsbranche Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG
Der Arbeitgeber hat die Verantwortung gem. "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG), für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse.
Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 6). Die Forderung einer Gefährdungsbeurteilung wird für bestimmte Teilbereiche in Verordnungen konkretisiert, z. B. Betriebssicherheits-, Gefahrstoff-, Biostoff-Bildschirmarbeits-, Lastenhandhabungs-, Mutterschutzrichtlinien-, Arbeitsstätten- und Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Gefährdungen in der Abfallwirtschaft ergeben sich z.B.: Abfallsammlung, Abfallbehandlung, Recycling, Containerdienste, Hausmüll oder Bauschutt, Verpackungsabfälle oder getrockneter Klärschlamm, Altpapier oder kontaminierter Boden, Biomüll oder Altmedikamente. Umgang mit gefährlichen Maschinen, Einwirkungen durch Lärm, Witterungseinflüsse (Hitze, UV-Strahlung, Kälte, Nässe, Glätte), Gefahr- und Biostoffe in der Luft (z.B. Staub und Schimmelpilze), Straßenverkehr!
Das Thema der Gefährdungsbeurteilung ist aber nicht alles, was Sie als Unternehmer, in Ihrem Betrieb umzusetzen haben. Es gehören hier noch weitere Punkte wie:
- Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz ermitteln und beurteilen
- Maßnahmen festlegen und umzusetzen sowie die Wirksamkeit kontrollieren
- jährlich die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unterweisen
- Betriebsanweisungen bereitstellen
- Gefahrstoffe erkennen und die erforderliche Maßnahmen ableiten
- erforderliche persönliche Schutzausrüstung festlegen
- lückenlos Dokumentation aller Arbeitsschutzaktivitäten
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