Gefährdungsbeurteilung
Benötigen Sie als Arzt eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Praxis?
In Ihrem Beruf als Arzt ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, Ihr gesamtes Streben der Gesundheit Ihrer Patienten unterzuordnen. Diese Tätigkeit, die von Ihnen und auch von Ihren Mitarbeitern mit Leidenschaft und Hingabe ausgeübt wird, birgt jedoch für Sie und Ihr Team ein nicht unerhebliches gesundheitliches Risiko. Die Gefahr, die aus dem täglichen Umgang mit Infektionen und gefährlichen Chemikalien erwächst, darf ebenso wenig unterschätzt werden, wie die Gefahr eines Unfallereignisses am Arbeitsplatz. Sie können diese verpflichtende Gefährdungsbeurteilung als Praxisinhaber selber durchführen. Um Sie hierbei zu unterstützen, bieten wir Ihnen für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arztpraxis nicht nur eine Vorlage im PDF-Format an, sowie auch alle weiteren Vorlagen und Dokumente um Arbeitsschutz rechtssicher umzusetzen. So können Sie nicht nur alle notwendigen Formulare bequem ausfüllen, sondern können auch Ihren Arbeitsschutz bei Ihrer Berufsgenossenschaft BGW, mittels eines vom IAA (Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit) ausgestellten Betreuungsnachweis, nachweisen.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung wichtig – worum geht es?
Durch die Gefährdungsbeurteilung werden die potenziellen Gefahren, die in Ihrer Praxis vorhanden sind, systematisch erfasst. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, bereits frühzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko tatsächlicher Schadenereignisse für Sie und Ihre Mitarbeiter minimieren zu können. Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sollte auch in Ihrem unternehmerischen Interesse liegen, weil Mitarbeiterausfälle die Arbeitsabläufe in Ihrer Praxis wesentlich erschweren oder sogar unmöglich machen können. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sollte unter Einbeziehung der Mitarbeiter erstellt werden. Diese Aufmerksamkeit, die damit gezeigt wird, steigert die Motivation der Mitarbeiter Ihrer Praxis. Dies wirkt sich positiv auf das Betriebsklima aus. Nicht zuletzt deshalb sollte es in Ihrem eigenen Interesse als Praxisinhaber liegen, die Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Arztpraxis einzuhalten. Zusätzlich sollten Sie den langfristigen Vorteil sehen, den Sie durch weniger Ausfallzeiten Ihrer eigenen Person und Ihrer Mitarbeiter haben, wenn die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung in die betriebliche Praxis umgesetzt worden sind. Den Arbeitsaufwand, der mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verbunden ist, können Sie vermeiden, indem Sie eine sicherheitstechnische Betreuung durch uns in Anspruch nehmen und mit unseren betriebsspezifischen PDF-Vorlagen, ohne große Vorkenntnisse, eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Neben allen Vorteilen für die Arbeit in Ihrer Praxis bleibt festzuhalten, dass die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung darstellt. Obwohl diese gesetzliche Verpflichtung bereits seit dem Jahr 1996 Gültigkeit besitzt, ist sie noch nicht in allen ärztlichen Praxen umgesetzt worden. Es ist verständlich, dass das Thema Arbeitsschutz bzw. dessen Umsetzung mittels einer Gefährdungsbeurteilung, im Tagesgeschäft eher nicht die oberste Priorität hat - um Rechtsfolgen zu vermeiden, sollten Sie jedoch unbedingt tätig werden. Durch die Dokumentation potentieller Gefährdungen in Ihrer Praxis, erhalten Sie im Schadensfall nicht nur Rechtssicherheit, Sie zeigen auch einen gewissenhaften Umgang mit Ihrer Fürsorgepflicht.
Woraus resultiert die Verpflichtung zu einer Gefährdungsbeurteilung in einer Arztpraxis?
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung resultiert aus §5 des Arbeitsschutzgesetzes, wonach jeder Arbeitgeber der Verpflichtung unterliegt, "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind."
Aus dieser gesetzlichen Vorgabe leitet sich die Verpflichtung ab, potenzielle Gefahren in der Arztpraxis systematisch zu ermitteln, zu beurteilen und effiziente Maßnahmen zum Schutz und zur Prävention festzulegen. Die Ergebnisse sind in den Berufsalltag zu implementieren und der Erfolg der Maßnahmen ist zu kontrollieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist auch dann für Sie von Bedeutung, wenn tatsächlich ein Schadenereignis in Ihrer Praxis auftritt, weil Sie dann den Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft erbringen können, Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen zu sein. Der Unternehmer, also der Arzt in diesem Fall, ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Hier gibt es für Sie verschiedene Möglichkeiten und Sie können Ihre Arbeitsschutzorganisation flexibel gestalten. Wenn Sie sich bspw. für eine Regelbetreuung über das sigePortal entscheiden, können Sie sich ganz einfach und selbstständig über unser Portal die erforderlichen Kenntnisse aneignen und auf Bedarf, eine Vor-Ort-Betreuung durch eine sicherheitstechnische Fachkraft anfordern. So sind Sie schnell und kostengünstig rechtssicher!
Welche besonderen gesundheitlichen Gefährdungen bestehen in der Arztpraxis?
Als primär gefährdet wird in einer Arztpraxis die Haut angesehen. Hier besteht die Gefahr starken Schwitzens durch häufiges Tragen von Handschuhen. Zusätzlich steht man in Kontakt mit chemischen Substanzen. Ein längerer Kontakt mit Feuchtigkeit führt zu einer Schädigung der natürlichen Schutzschicht der Haut, wodurch diese anfällig für Entzündungen wird.
Um hier präventiv tätig zu werden, sollten die Arbeitsschutzvorschriften in der Arztpraxis so ausgestaltet sein, dass auf ein selteneres Händewaschen zugunsten häufigeren Einsatzes von Hautdesinfektionsmitteln hingewiesen wird. Um ein zu langes Tragen von Handschuhen zu vermeiden, sollte man darauf hinweisen, Tätigkeiten mit und ohne Handschuhen im regelmäßigen Wechsel auszuüben.
Die weitere große Gefahr in einer Arztpraxis ist die Gefahr von Infektionskrankheiten, durch den permanenten Kontakt mit Krankheitserregern. Hier kann ein Schutz durch den Hinweis auf die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung und das Tragen von Handschuhen verbessert werden.
Weitere Bereiche, in denen sich zu beurteilende Gefahren verbergen können, sind spezifische Gefährdungen, wie sie z.B. beim Röntgen oder dem Einsatz von Lasertechnik vorkommen. Unter Umständen kann die Arbeit in einer Arztpraxis auch mit psychischen Belastungen verbunden sein, die seit 2013 zu den Gefahren am Arbeitsplatz zu zählen sind, als sie explizit in §5 des ArbSchG aufgenommen wurden.
Verletzungen durch Nadelstiche, sind noch immer eine der Hauptunfallursachen im medizinischen Bereich. Um die potenziellen Gefahren möglichst umfassend aufzunehmen und zu beurteilen, empfiehlt es sich für die Arztpraxis eine Gefährdungsbeurteilung als Vorlage PDF zu Hilfe zu nehmen. Sie finden die passenden Formulare auf unserer Onlineplattform.
Wie erfolgt die Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis?
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in sieben Schritten:
1.) Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Hier werden drei Bereiche unterschieden. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt hier arbeitsbereichsbezogen, tätigkeitsbezogen und personenbezogen. Sie können für die Gefährdungsbeurteilung der Arztpraxis Beispiele und Muster im Internet, zum Beispiel bei www.bgw-online.de herunterladen. Oder noch einfacher. Sie verwenden die im sigePortal bereitgestellten Vorlagen und können mit der optionalen sicherheitstechnischen Betreuung, auch vor Ort von uns unterstützt werden. Des Weiteren erhalten die das für Sie erforderliche Betreuungszertifikat zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung Ihrer Arztpraxis.
2.) Gefährdungen ermitteln
In diesem Schritt sind alle potenziellen Gefährdungen zu erfassen. Als wichtigste Normen sind hier das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz zu beachten. Potenzielle Gesundheitsgefahren, die hier infrage kommen, sind zum einen biologische Stoffe, wie Blut oder chemische Stoffe. Zusätzlich können Gefährdungen aus organisatorischen Mängeln resultieren. Das könnte der Fall sein, wenn neue Mitarbeiter noch nicht vollständig in die Regeln des Arbeitsschutzes unterwiesen worden sind.
3.) Gefährdungen beurteilen
Im nächsten Schritt sind die festgelegten Gefährdungen zu bewerten. Zu diesem Zweck erfolgt eine Einteilung in Risikoklassen. Ergänzend wird jede Gefahr mit Schutzzielen, die erreicht werden sollen, versehen. Primär sollten hier technische und organisatorische Maßnahmen angewandt werden. Nachrangig können persönliche Schutzmaßnahmen zur Anwendung gebracht werden.
4.) Maßnahmen festlegen
Bei diesem Schritt sind Maßnahmen zu definieren, die ergriffen werden, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Hier gibt es eine Hierarchie der Lösungen, die eingehalten werden sollte. Diese Hierarchie folgt dem sogenannten TOP Prinzip. So sind zunächst technische Maßnahmen (T) zu ergreifen, dann organisatorische (O) und dann personenbezogene (P) wie z.B. Verwendung von Handschuhen.
5.) Maßnahmen durchführen
Bei diesem Schritte werden die festgelegten Maßnahmen im betrieblichen Alltag umgesetzt.
6.) Wirksamkeit prüfen
Auf Basis der zuvor definierten Termine sollten die festgelegten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dies geschieht in drei Schritten. Die Fragestellungen, die bei dieser Überprüfung zu beantworten sind, lauten: Erfolgte eine termingerechte Umsetzung der Maßnahmen? Wurden die Ziele mit den Maßnahmen erreicht? Führten die Maßnahmen zu neuen Gefährdungen oder Belastungen? Die erzielten Ergebnisse werden hier dokumentiert.
7.) Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist nicht statisch. Da in der betrieblichen Praxis neue Gefahren durch Veränderungen im Praxisalltag auftreten können, ist die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilung einer Arztpraxis als Muster finden Sie in unserem sigePortal.
Um Sie bei dieser umfassenden Aufgabe zu unterstützen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über unser Haus eine Fachkraft für Arbeitssicherheit anzufordern, die Sie bei der praktischen Umsetzung berät und Sie bei der Definition bzw. Umsetzung der Maßnahmen unterstützt.
Wie werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?
Es ist vorgeschrieben, die Gefährdungsbeurteilung und auch die Ergebnisse der weiteren Prüfungen schriftlich zu dokumentieren. Dies ist wichtig, um bei der Kontrolle der Maßnahmen festlegen zu können, ob diese Maßnahmen tatsächlich in die Praxis umgesetzt worden sind.
Dies bedeutet für den Verantwortlichen, in diesem Fall Sie als Arzt, eine nicht zu unterschätzende Mehrarbeit. Gleichzeitig gibt es Ihnen jedoch die Möglichkeit, im Falle eines Schadens, den Nachweis zu führen, dass die vorgeschriebenen Arbeitsschutzvorschriften in der Arztpraxis umgesetzt worden sind. Dies ist wichtig, um sich im Fall von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten vor möglichen Regressforderungen schützen zu können.
Mit unserem Expertenwissen unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Arbeitsschutzorganisation. Sparen Sie Zeit und Mühe und erhalten Sie über das sigePortal alle für Sie relevanten Vorlagen, sowie Ihren Betreuungsnachweis, aus einer Hand.